Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für alle Leistungen von ph-events&more (sowie durch diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gebuchten Unternehmen ) zwischen dem Kunden und ph-events&more gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von ph-events&more ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Event Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie deren Vergütung festgehalten werden. Die Angebote von ph-events&more sind freibleibend.
3. Event Leistungsumfang
- 3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
- 3.2. änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt ph-events&more dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht aufgrund dieser Abweichungen dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Firma ph-events&more ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
- 3.3. Soweit ph-events&more Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, Technik, zusätzlichem Personal, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.
4. Event Leistung und Honorar
- 4.1. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von ph-events&more für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
- 4.2. ph-events&more ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von 50 % zu verlangen.
- 4.3. Kostenvoranschläge von ph-events&more sind unverbindlich.
5. Kündigung
- 5.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit ph-events&more zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:
- bis zu 6 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 25 % des vereinbarten Honorars.
- bis zu 3 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars.
- ab 1 Monate vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars. - 5.2. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht ph - events&more insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
- 5.3. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.
6. Haftung
- 6.1.Die Firma ph-events&more verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
- 6.2. Die Haftung von ph-events&more richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von ph- events&more, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- 6.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen ph-events&more gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
- 6.4. Soweit ph-events&more im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt ph-events&more derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen ph-events&more keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
- 6.5. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
7. Zahlung
- 7.1. Rechnungen von ph-events&more sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten die im Vertrag festgelegten Verzugszinsen.
- 7.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
8. Gewährleistung und Schadenersatz
- 8.1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich am gleichen Tag nach Leistung von ph-events&more zu melden und spätestens bis zum dritten Werktag schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen ph-events&more der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
- 8.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ph-events&more beruhen.
9. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und ph-events&more und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
10. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen ph-events&more und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Neustadt an der Weinstraße vereinbart.
11. Nebenabreden / Schriftform
- 11.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
- 11.2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im übrigen nicht berührt.
- 11.3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von ph-events&more abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
Stand: Juli 2009
